1.1Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend „Allgemeine Bedingungen” genannt) regeln, zusammen mit den Sonderbedingungen, die in der Auftragsbestätigung (nachstehend „Auftragsbestätigung“ genannt )enthalten sind, den Verkauf von Produkten zwischen der Fa. TIERRE GROUP S.r.l. (nachstehend “Verkäuferin” genannt) und einen beliebigen Käufer (nachstehend “Kunde” genannt) und diese Bedingungen haben den Vorrang gegenüber jeglichen anderen, widersprüchlichen Klauseln auf Moduln oder anderen Dokumenten der Verkäuferin und/oder des Kunden (nachstehend zusammen “Vertragspartner” genannt). 1.2 Die allgemeinen Bedingungen gelten vom Kunden angenommen, wenn er innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt derselben keine schriftliche Ablehnung zukommen lässt. 1.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen dürfen ausschließlich in der Auftragsbestätigung festgelegt werden. 1.4 Falls nicht anders von den Vertragspartnern festgelegt, unterliegen die durch diese allgemeinen Bedingungen geregelten Verkäufe italienischem Recht, mit ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Abkommens von 1980, bezüglich internationaler Güter-Verkaufsverträge ( mit Ausnahme der Art. 8 und 11 desselben Abkommens, die vor italienischem Recht gelten). 1.5 Jeder Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern, bezüglich der hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen und des durch dieselben geregelten Verkaufs, wird ausschließlich am Gerichtsstand Padua, Italien behandelt.
2. PRODUKTE
2.1 Gegenstand des durch diese vorliegenden allgemeinen Bedingungen geregelten Verkaufs, sind alle, auf der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gültigen Preisliste der Verkäuferin enthaltenen landwirtschaftlichen Geräte (nachstehend “Produkte” genannt), unter Berücksichtigung der dort eingetragenen Spezifikationen. 2.2 TIERRE GROUP S.r.l. behält sich im Rahmen einer ständigen Produktverbesserung das Recht vor, ohne Vorankündigung Veränderungen vornehmen zu können. 2.3 Verpackung zum Kostenpreis.
3. AUFTRÄGE
3.1 Jeder Kundenauftrag (nachstehend “Auftrag” genannt) gilt bei Erhalt der Auftragsbestätigung der Verkäuferin durch den Kunden als angenommen. Die von Agenten oder anderen Vermittlern unterbreiteten Angebote sind unverbindlich, soweit nicht von der Verkäuferin schriftlich bestätigt. 3.2 Beschreibungen, nachgefragte Leistungen, Funktionen, Gewicht, Zeichnungen und weitere, in Katalogen und Publikationen der Verkäuferin angegebenen Daten sind rein indikativ und jedenfalls unverbindlich, soweit nicht in der Auftragsbestätigung verschieden festgelegt. 3.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich der Zeichnungen und anderen technischen Dokumente. Diese sind Eigentum der Verkäuferin und somit ist eine Vervielfältigung, Übersendung und Vorzeigung an Dritte durch den Kunden verboten. 3.4 Die Preise der Produkte (nachfolgend “Preise” genannt) sind aus der Preisliste der Verkäuferin zu entnehmen, die zum Zeitpunkt der Produktübergabe gültig ist, falls in der Auftragsbestätigung nichts Verschiedenes vereinbart worden ist. 3.5 Die Verkäuferin kann jederzeit die eigene Preisliste ändern. 3.6 Die Listenpreise verstehen sich ausschließlich MwSt., die zu Lasten des Käufers ist.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ab Datum der von der Verkäuferin ausgestellten Rechnung, in der dort angegebenen Währung zu leisten. 4.2 Eine Zahlung am Sitz der Verkäuferin gilt mit der Übergabe des Betrags an dieselbe als erledigt. Ausstellung von Wechseln und Schecks bedeutet nicht gleich Zahlung und bewirkt nicht Novation der ursprünglichen Schuld. Frankierung der Effekten und diesbezügliche Bankspesen sind jedenfalls zu Lasten des Kunden. 4.3 Erfolgt eine Zahlung mittels Kreditbrief (nachstehend “KB” genannt), muss dieser gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden „Vereinheitlichten Normen und Gebräuche der internationalen Handelskammer“ bezüglich Dokumentenakkreditive ausgestellt werden. Der KB muss unwiderrufbar sein und von einem der Verkäuferin gefälligen, angesehenen nationalen Kreditinstitut ,mit Sitz in Italien, bestätigt werden; er muss vollständig oder teilweise übertragbar sein und zum, in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum und gegen Vorweisung der darin angegebenen Dokumente zahlbar sein. Auch wenn die Verkäuferin nicht die Bestätigung des KB verlangen sollte, kann die Ausbezahlung desselben trotzdem vor dem ausstellenden Kreditinstitut geltend gemacht werden. Die Eröffnung eines Kreditbriefes wird der Verkäuferin vom bestätigenden oder ausstellenden Kreditinstitut mitgeteilt, je nach Fall, innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab Erhalt der Auftragsbetätigung durch den Kunden. Eine unterlassene Mitteilung verursacht automatisch die Löschung des Auftrags, falls nicht anders von der Verkäuferin festgelegt. Der Kreditbrief bleibt bis zu 30 (dreißig) Tagen nach der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fälligkeit in Kraft und ist bindend. Wird aus irgendwelchem Grund die ursprüngliche Zahlungsfälligkeit verlängert, verpflichtet sich der Kunde den KB zu erneuern. Sollte der Kunde den KB nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab des Verlängerungsdatums erneuern, wird die Zahlung sofort forderbar. 4.4 Erfolgt eine Zahlung komplett oder teilweise verspätet, muss der Kunde der Verkaufsfirma auf die geschuldete und fakturierte Summe, gemäß Gesetzesdekret vo 9.10.2002, Nr. 231, Verzugszinsen bezahlen. 4.5 Die Verkäuferin hat bei teilweisem oder totalem Zahlungsverzug das Recht, jede im Auftrag sich befindliche Lieferung einzustellen. Sollte eine solche Verspätung 60 (sechzig) Tage überschreiten, ist die Verkäuferin berechtigt den Vertrag aufzulösen und als Schadenersatz die bereits eingegangenen Beträge einzubehalten, ohne das Recht auf Schadenersatz zu beeinträchtigen. 4.6 Der Preis der Produkte versteht sich ausschließlich Steuern, Kosten, Verpackungsspesen, Lade- und Verladungskosten, Transport-und Versicherungsspesen, die der Kunde zuzüglich und zu den für die Produkte geltenden Bedingungen bezahlen muss.
5. LIEFERFRISTEN
5.1 Die Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit nichts anderes schriftlich von den Vertragspartnern vereinbart, werden die Lieferfristen nach Werktagen des italienischen Kalenders festgesetzt. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen sind rein indikativ, eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht den Auftrag zu löschen. 5.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt frei Werk (Firmensitz der Verkäuferin in Curtarolo (PD), Italien). Sollte der Kunde aus irgend einem Grunde die Lieferung eines der zur Lieferung bereitgestellten Produkte nicht akzeptieren oder sollte die Verkäuferin nicht rechtzeitig liefern können, weil der Kunde unzugenügende Anleitungen, Dokumente, Lizenzen und Genehmigungen gesendet hat, gilt Folgendes: a. das Produktrisiko geht dem Kunden über (einschließlich Risiko für Verlust oder Schaden durch Schuld der Verkäuferin); b. die Produkte gelten als ausgeliefert; c. die Verkäuferin kann die Produkte bis zur Lieferung auf Lager lassen, die entstehenden Kosten und Spesen ( inklusive Lagerkosten und Versicherung) trägt der Kunde.
6. RISIKO UND EIGENTUMSÜBERTRAG
6.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden Eigentum der Verkäuferin, bei Bezahlung mittels Scheck und Wechsel bleiben die Waren bis zur Einlösung, auch wenn die Dokumente vorzeitig übergeben werden, Eigentum der Verkäuferin. Trotzdem, vereinbaren die Vertragspartner, dass alle Risiken, die aus Verlusten oder Schäden entstehen, gleich aus welchem Grund, auf den Kunden, ab Lieferung frei Werk, übergehen. 6.2 Die Registrierkosten des Eigentumvorbehalts sind komplett zu Lasten des Kunden. Bevor der Preis nicht vollständig bezahlt worden ist, darf der Kunde die Produkte nicht an Dritte wiederverkaufen, vermieten oder zur Benutzung zur Verfügung stellen. 6.3 Der Kunde muss der Verkäuferin innerhalb von 24 Stunden jeden Vollstreckungs-oder Schutzaktakt seitens Dritter, hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, mitteilen. In diesem Falle übernimmt der Kunde gegenüber der Verkäuferin die daraus entstehenden Kosten und eventuell die von Ihr durch diese Akten erlittenen Schäden.
7. GARANTIE UND REKLAMATION
7.1 Die Verkäuferin gewährleistet unter normalen Einsatzbedingungen Produkte ohne Material- oder Bearbeitungsfehler. Soweit nicht etwas anderes von der Verkäuferin schriftlich festgelegt worden ist, gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Lieferung frei Werk, die auf keinem Fall, bei Nichtbenutzung der Produkte seitens des Kunden, unterbrochen oder verlängert werden kann, auch wenn die Nichtbenutzung auf garantiemäßige Reparaturen beruht. Die Verkäuferin gewährleistet den Kunden, die ausdrücklich auf weitere gesetzliche oder konventionelle Garantien verzichten keine weiteren Garantien, weder ausdrückliche noch selbstverständliche. 7.2 Bei Ankunft der Lieferung muss der Kunde jedes Produkt sorgfältig prüfen, Menge und Qualität müssen den Vereinbarungen entsprechen und eventuelle sichtbare Fehler müssen beanstandet werden. Sollten vom Kunden Fehler oder Abweichungen festgestellt werden, müssen diese der Verkäuferin angezeigt werden, auf dem Lieferschein mit “Vorbehalt durch Inspektionsrecht” ; die Reklamation muss dann der Verkäuferin innerhalb der darauf folgenden 8 Tage mitgeteilt werden, sonst entfällt die Garantie. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als ohne Vorbehalt des Kunden angenommen und der Kunde verpflichtet sich auf jede weiteren Mängelrügen zu versichten. 7.3 Versteckte Fehler, die bei Ankunft der Produkte nicht aufscheinen, müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung (so wie bei offenkundigen Fehlern) mitgeteilt werden, bei Versäumnis entfällt die Garantie. 7.4 Abweichend von den oben beschriebenen Klauseln 7.2 und 7.3 , darf auf keinen Fall eine Reklamation von der Verkäuferin, nach Ablauf von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Übergabe an den Kunden, angenommen werden. 7.5 Im Falle einer Erkennung und Anzeige der Fehler durch den Kunden, muss die Verkäuferin nach eigener Diskretion und gemäß der eigenen technischen Standards, die jeweiligen Reparaturen oder Ersetzungen des Produktes oder fehlerhafter Teile kostenlos vornehmen, frei Werk TIERRE GROUP S.r.l., Curtarolo (PD) oder sie kann dem Kunden den für das mangelhafte Produkt bezahlten Preis zurückerstatten. 7.6 Die unter Klausel 7 fallende Garantie deckt nur Material- oder Herstellungsfehler, die unter normalen Einsatzbedingungen des Produktes zum Vorschein kommen. Die Garantie kann auf keinen Fall in Anspruch genommen werden für (i) Produkte, dessen Identifizierungsnummer oder Markenzeichen verändert oder beschädigt wurde; (ii) bei Fehlern, verursacht durch: (a) falsche Zusammensetzung oder Installation des Produktes durch den Kunden oder Dritte; (b) ungenügende Wartung des Produktes; (c) unsachgemäßem Gebrauch oder jedenfalls wider der normalen Einsatzmethoden; (d) normalem Verschleiß oder Verbrauch (besonders von Klingen, Schrauben, Muttern, Dichtungen, Bolzen, pto-Achsen, Öl, Hydraulikrohren,..); (e) Reparaturen, Zusätze, Veränderungen oder Eingriffe durch Dritte ohne schriftliche Autorisierung der Verkäuferin; (f) während Transport von der Übergabe bis zum Endabnehmer; (g) falsche Lagerung; (h) Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen; (i) Feuer, höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, die nicht der Verkäuferin zugeschrieben werden können. 7.7 Der Kunde kann keine verschiedene Garantieleistung und/oder Zurückerstattung verlangen; im Besonderen kann die Verkäuferin nicht verantwortlich gemacht werden für direkte, indirekte, zufällige und Folgeschäden (auch gemäß Art. 1519-quinquies des ital. Zivilgesetzbuchs), die durch Mangelhaftigkeit des Produktes und/oder mangelnde Konformität des Produktes entstehen könnten, da der Kunde auf derlei Schadenersatzansprüche, innerhalb der von den Gesetzten festgelegten Grenzen, ausdrücklich verzichtet. 7.8 Liegen Kundenreklamationen vor und unternimmt der Kunde gerichtliche Aktionen, ist er jedoch nicht dazu berechtigt die Zahlungen, die aus dem Vertragsverhältnis zu leisten sind, zu unterbrechen oder zu verzögern.
8. SCHLUSSKLAUSELN
8.1 Die Rechte, Forderungen und Verbindlichkeiten des Kunden sind ohne schriftliche Genehmigung der Verkäuferin nicht an Dritte übertragbar. 8.2 Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der allgemeinen Auftragsbedingungen beeinschränkt nicht die Gültigkeit der restlichen Klauseln. Vereinbarungen
In der vorliegenden Preisliste wird folgende Terminologie und Grafik verwendet: Europäische Zertifizierung. Hat nur Wert, wenn originale Ersatzteile TIERRE GROUP S.r.l. benutzt werden.